[ Auszug: (1) In den Fällen des § 299 Abs. 1 ist § 73d anzuwenden, wenn der Täter
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
fortgesetzten Begehun ... ]
[ StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ] [ StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ] [ StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ] [ StGB Strafantrag ] [ StGB Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall ]